Der Verlust des Hörvermögens kann das tägliche Leben erheblich beeinträchtigen. Glücklicherweise gibt es moderne Hörgeräte, die Menschen mit Hörverlust helfen, besser zu hören und sich im Alltag wohler zu fühlen. Doch die Kosten für Hörgeräte können hoch sein, und viele Betroffene fragen sich, welche Hörgeräte von der Krankenkasse gezahlt werden. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Leistungen der Krankenkasse, die Voraussetzungen für die Kostenübernahme und welche Arten von Hörgeräten in der Regel erstattet werden.
Überblick: Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in Deutschland grundsätzlich die Kosten für Hörgeräte, wenn ein ärztlicher Nachweis über den Hörverlust vorliegt und das Hörgerät als medizinisch notwendig eingestuft wird. Dies bedeutet, dass die Krankenkasse die Kosten für ein Basis-Hörgerät übernimmt, das die grundlegenden Anforderungen an eine Hörhilfe erfüllt. Die Höhe der Kostenübernahme variiert je nach Krankenkasse, liegt aber meist zwischen 700 und 800 Euro pro Hörgerät.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Um die Kosten für ein Hörgerät von der Krankenkasse erstattet zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Ohrenärztliches Attest
Ein HNO-Arzt muss den Hörverlust diagnostizieren und die Notwendigkeit eines Hörgeräts bescheinigen. Der Arzt stellt eine Verordnung aus, die als Grundlage für die Kostenerstattung dient.
Hörtest beim Hörakustiker
Nach der ärztlichen Verordnung führt ein Hörakustiker einen ausführlichen Hörtest durch, um die genauen Hörbedürfnisse des Patienten zu ermitteln. Auf Basis dieses Tests wird das passende Hörgerät ausgewählt.
Genehmigung der Krankenkasse
Die Krankenkasse muss die Verordnung und den Kostenvoranschlag des Hörakustikers genehmigen, bevor das Hörgerät angepasst wird. In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten für ein Basis-Hörgerät, das den Mindestanforderungen entspricht.
Welche Hörgeräte werden von der Krankenkasse gezahlt?
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für sogenannte „vertragsgerechte Hörgeräte“. Diese Hörgeräte erfüllen die grundlegenden Anforderungen an eine Hörhilfe, bieten jedoch oft keine zusätzlichen Funktionen wie Bluetooth-Konnektivität oder besonders diskrete Bauformen. Folgende Arten von Hörgeräten werden in der Regel von der Krankenkasse gezahlt:
Basis-Hörgeräte
Basis-Hörgeräte sind einfache Geräte, die die Grundfunktionen einer Hörhilfe erfüllen. Sie verbessern das Sprachverständnis und reduzieren Umgebungsgeräusche in einem gewissen Maß. Diese Geräte sind funktional, aber oft weniger komfortabel und bieten keine zusätzlichen Features wie automatische Umgebungsanpassung oder Konnektivität mit Smartphones.
Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO)
HdO-Geräte sind die am häufigsten von der Krankenkasse gezahlten Hörgeräte. Sie sitzen hinter dem Ohr und leiten den Schall über einen kleinen Schlauch ins Ohr. Diese Geräte sind robust, einfach zu handhaben und eignen sich für nahezu alle Arten von Hörverlust.
Im-Ohr-Geräte (IdO) – in begrenztem Umfang
Manche Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für Im-Ohr-Geräte, allerdings meist nur für einfache Modelle. Diese Geräte sitzen direkt im Gehörgang und sind diskreter als HdO-Geräte. Sie sind jedoch in der Regel teurer, und es gibt häufiger Zuzahlungen für diese Bauform.
Was ist nicht in der Kostenübernahme enthalten?
Obwohl die Krankenkasse die Grundversorgung mit Hörgeräten übernimmt, gibt es einige Dinge, die nicht abgedeckt sind:
Premium-Hörgeräte
Premium-Hörgeräte bieten erweiterte Funktionen wie Bluetooth-Konnektivität, verbesserte Störgeräuschunterdrückung, automatische Anpassungen an die Umgebung und oft eine diskretere Bauform. Diese Geräte sind deutlich teurer, und die Krankenkasse übernimmt nur einen festen Betrag, sodass der Patient eine Zuzahlung leisten muss.
Zubehör
Hörgeräte-Zubehör wie spezielle Batterien, Reinigungssets oder Fernbedienungen sind nicht in der Kostenübernahme enthalten und müssen selbst bezahlt werden.
Besondere Anpassungen und Zusatzleistungen
Manche Akustiker bieten besondere Anpassungen oder zusätzliche Serviceleistungen an, die nicht von der Krankenkasse abgedeckt sind. Dazu gehören z.B. spezielle Beratungsdienste oder erweiterte Hörtests.
Private Krankenkassen und Hörgeräte
Private Krankenkassen handhaben die Kostenübernahme für Hörgeräte oft anders als die gesetzlichen Krankenkassen. In der Regel sind die Leistungen hier großzügiger, und es werden auch teurere Geräte erstattet. Die genauen Bedingungen hängen vom jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen ab. Es ist ratsam, sich vorab bei der privaten Krankenkasse über die genauen Leistungen und etwaige Zuzahlungen zu informieren.
Wie findet man das richtige Hörgerät?
Die Wahl des richtigen Hörgeräts hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich des persönlichen Hörbedarfs, des Lebensstils und des Budgets. Hier sind einige Schritte, die bei der Auswahl des passenden Geräts helfen können:
Beratung durch den Hörakustiker
Ein Hörakustiker kann die verschiedenen Optionen erklären und Ihnen helfen, das Gerät zu finden, das am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Oftmals bietet der Akustiker auch die Möglichkeit, verschiedene Geräte auszuprobieren, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Testphase
Die meisten Hörakustiker bieten eine Testphase an, in der Sie das Hörgerät im Alltag ausprobieren können. Dies ist besonders wichtig, um zu sehen, ob das Gerät im täglichen Gebrauch den gewünschten Komfort und die nötige Leistung bietet.
Vergleich von Modellen
Es lohnt sich, verschiedene Modelle und Hersteller zu vergleichen. Auch wenn die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten übernimmt, kann der Vergleich helfen, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Tipps zur Reduzierung von Zuzahlungen
Wenn Sie die Zuzahlungen für ein hochwertigeres Hörgerät minimieren möchten, gibt es einige Strategien, die Ihnen helfen können:
Verhandeln mit dem Hörakustiker
Fragen Sie nach Rabattmöglichkeiten oder speziellen Angeboten. Einige Hörakustiker bieten Rabatte oder Finanzierungsoptionen an, um die Kosten für Premium-Geräte zu senken.
Zweitmeinung einholen
Es kann hilfreich sein, eine Zweitmeinung einzuholen und Preise bei verschiedenen Hörakustikern zu vergleichen. Unterschiedliche Anbieter können verschiedene Konditionen und Angebote haben.
Steuerliche Absetzbarkeit
Medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte können steuerlich abgesetzt werden. Behalten Sie die Belege und Rechnungen für Ihre Hörgeräte und Zubehör auf, um sie in der Steuererklärung geltend zu machen.
Fazit: Was Sie wissen sollten
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Basis-Hörgeräte, die die grundlegenden Anforderungen an eine Hörhilfe erfüllen. Für erweiterte Funktionen und Premium-Geräte fallen jedoch meist Zuzahlungen an. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, ist es wichtig, sich gut zu informieren, verschiedene Angebote zu vergleichen und gegebenenfalls auch mit dem Hörakustiker zu verhandeln. Private Krankenkassen bieten oft umfassendere Leistungen, daher lohnt es sich, die genauen Konditionen Ihrer Versicherung zu prüfen.
Ein gut angepasstes Hörgerät kann die Lebensqualität erheblich verbessern, und es gibt viele Möglichkeiten, die richtige Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Lassen Sie sich von Ihrem HNO-Arzt und Hörakustiker beraten, um das passende Hörgerät für Sie zu finden, und profitieren Sie von den Leistungen Ihrer Krankenkasse.